Urlaubskonto

Erhalten Sie hier eine umfassende Übersicht über die Funktion des Urlaubskontos in der NovaTime. In den kommenden Abschnitten werden wir detailliert auf die verschiedenen Funktionen von NovaTime eingehen, um Ihnen eine vollständige Anleitung zur Nutzung der NovaTime-Software zu bieten.

Urlaubskonto

Dieser Tab zeigt Ihnen das Urlaubskonto des Mitarbeitenden in seiner „ausführlichsten Version“. Abhängig von Ihren Einstellungen und Optionen können weniger Felder sichtbar sein. Wenn Sie das Modul für die automatische Urlaubsberechnung nutzen, finden Sie weitere Informationen dazu im Abschnitt „Urlaubs-Komfortmodul“ (Seite 79).

Jede vorgenommene Änderung, die gespeichert wird, bezieht sich immer auf den 01.01. des laufenden Jahres. Die Felder „genommen“ aktualisieren sich automatisch, wenn Sie eine Urlaubsbuchung mit einem ganzen oder halben Tag für die betreffende Person vornehmen.

Das Feld „manuelle Korrektur“ dient dazu, einen Übertrag aus dem Vorjahr zu korrigieren, ohne den vom System berechneten Vortrag zu verändern. So bleibt jederzeit nachvollziehbar, welcher Vortrag vom System errechnet wurde und welche manuellen Korrekturen der Anwender vorgenommen hat. Ebenso kann das Feld verwendet werden, um einem neu eingestellten Mitarbeiter für das aktuelle Jahr einen Teil-Urlaubsanspruch zuzuweisen. Zum Beispiel: Wenn ein Mitarbeiter in der Mitte des Jahres anfängt und für das laufende Jahr einen Urlaubsanspruch von 15 Tagen hat, können Sie den vollen Anspruch von 30 Tagen eingeben (ohne zukünftige Korrektur) und im Feld „manuelle Korrektur“ -15 Tage eintragen. Dadurch wird der Anspruch für das laufende Jahr auf 15 Tage reduziert.

Bitte beachten Sie, dass nur die weißen Felder änderbar sind; alle anderen werden automatisch berechnet oder logisch verknüpft.

Für die vier eingebbaren Felder „Manuelle Korrektur“, „Schwerbehindertenurlaub“, „Zusatzurlaub“ und „Sonderurlaub“ besteht die Möglichkeit zur Kommentierung. Durch Klicken auf die jeweilige Schaltfläche […] öffnet sich ein Textfeld zur Eingabe von beliebigen Kommentaren. Die maximale Länge beträgt jeweils 1024 Zeichen, einschließlich Leerzeichen. Ein Zeilenumbruch belegt 2 Zeichen. Das bedeutet, dass beispielsweise 10 Zeilen mit je 100 Zeichen Text eingegeben werden können. Diese Kommentare sind nicht jahresabhängig und existieren statisch.

Beachten Sie, dass Einträge in den Feldern „Schwerbehindertenurlaub“ und „Zusatzurlaub“ immer ins nächste Jahr (und die folgenden) übertragen werden. Im Gegensatz dazu gilt „Sonderurlaub“ nur bis zum Ende des laufenden Jahres.

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